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Wenn ein beliebiges Asset zu einem digitalen und unveränderlichen Eigentumsnachweis wird – Thought Leaders

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Hinweis des Redakteurs: Dieser Meinungsbeitrag wurde ursprünglich 2019 veröffentlicht. Die regulatorische Landschaft hat sich seitdem erheblich verändert, insbesondere durch die Umsetzung von MiCA in Europa und die sich entwickelnde SEC‑Leitlinie in den USA.

Regulierung

Die regulatorische Prüfung hat sich im Kryptobereich zu einer dauerhaften Realität entwickelt. Das wurde bereits Anfang 2018 deutlich. Regulierungsbehörden aus allen Teilen der Welt versuchen, das Krypto‑Phänomen in bestehende Regulierungsregeln oder -rahmen zu integrieren. Die zentrale Frage ist jedoch, was Krypto‑Assets sind und ob Krypto‑Assets Wertpapiere darstellen. Wenn dem so ist, muss das entsprechende Recht angewendet werden.

In den USA hat die Securities and Exchange Commission (SEC) angekündigt, dass alle Krypto‑Assets Investitionsverträge oder – Wertpapiere sind. Später wurde korrigiert, dass alle, mit Ausnahme von Bitcoin und Ethereum (in ihrem aktuellen Entwicklungsstand), als Wertpapiere eingestuft werden.

Die Realität ist, dass das amerikanische Rechtssystem weitgehend noch auf dem 86 Jahre alten Securities Act beruht, wobei Ausnahmen durch die Verabschiedung des JOBS Act im Jahr 2012 geschaffen wurden. In diesem Änderungsrahmen gibt es ebenfalls Platz für die Ausgabe von Security‑Tokens. Kleine Emissionen von bis zu 1 Million USD können als Crowdfunding-Projekte durchgeführt werden. Größere Transaktionen können als Private Placements oder öffentliche Angebote erfolgen, die auf akkreditierte (professionelle oder vermögende) Investoren beschränkt sind. In jedem Fall ist die Registrierung des ausgegebenen Wertpapiers obligatorisch. Es ist wahrscheinlich, dass der Securities Act einer umfassenden Überarbeitung unterzogen wird, um die meisten Kryptowährungen aus dem Anwendungsbereich des Bundeswertpapierrechts auszuschließen. In der Zwischenzeit identifiziert die jüngste Diskussion Richtlinien, wie zu beurteilen ist, ob das öffentlich angebotene oder verkaufte digitale Asset ein Investitionsvertrag und damit ein Wertpapier ist.

In Europa hingegen hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) gefordert, die überarbeitete Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) zu erweitern, um Kryptowährungsprodukte wie Initial Coin Offerings mit Wertpapiermerkmalen zu den übertragbaren Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten zu zählen. Die europäischen Prospektvorschriften gelten ab dem 21. Juli 2019 vollständig und ersetzen die aktuelle Richtlinie. Nach der Verordnung kann jeder EU-Mitgliedstaat seine eigene Schwelle zwischen 1 und 8 Millionen EUR festlegen, wenn die Pflichtprospektanforderung greift.

Am Rande des Brexit hat die britische Financial Conduct Authority (FCA) ein umfangreiches Konsultationspapier zur Klassifizierung und Regulierung von Krypto‑Assets veröffentlicht. Das Papier soll Unternehmen und Verbrauchern regulatorische Klarheit bieten, wenn bestimmte Aktivitäten rund um „Krypto‑Assets“ oder Tokens selbst in den Regulierungsbereich der FCA fallen. Die FCA weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Genehmigungsverfahren eine Straftat darstellt und mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer unbegrenzten Geldstrafe, oder beidem, geahndet werden kann. Nach der Konsultationsphase beabsichtigt die FCA, bis zum Sommer 2019 die endgültige Policy‑Statement zu Krypto‑Assets zu veröffentlichen.

Weitere Vorreiterjurisdiktionen wie die Schweiz, Malta, Estland, Litauen und Liechtenstein haben die Arten von Krypto‑Assets überprüft und eine Klassifizierung vorgeschlagen.

Alle oben genannten Jurisdiktionen bieten mehr oder weniger ähnliche Klassifizierungen von Tokens, die im Wesentlichen drei oder vier Typen trennen. Es ist nur eine Frage der nicht allzu fernen Zukunft, bis jede nationale Regulierungsbehörde gezwungen sein wird, ihre Meinung oder Leitlinien zu diesem Thema zu veröffentlichen.

Tokenisierung – digitaler und unveränderlicher Eigentumsnachweis

Der Aufstieg und Fall des ICO‑Bums hat einen festen Präzedenzfall für die Nachfrage nach Tokenisierung geschaffen. Er hat zudem ein Beispiel dafür geliefert, wie die Zukunft von Wertpapieren wahrscheinlich aussehen wird. Es wird immer ein Gesetz geben, das die Emission von Wertpapieren regelt. Gleichzeitig wird es eine dezentralisierte Abbildung der ausgegebenen Wertpapiere auf der Blockchain geben. Durch eine transparente Protokollimplementierung sollte jeder Zugang zu den Smart‑Contract‑Spezifikationen erhalten und das allgemeine Marktinteresse beurteilen können.

Das IEO (Initial Exchange Offering) schien einige der gravierendsten Mängel eines typischen ICO zu beheben, wie Zuverlässigkeit, Verwahrung, Prüfung, Transaktionsgeschwindigkeit, Kosten und Vertriebskanäle. Ob es sich jedoch als die geeignetste Methode zur Ausgabe von Utility‑Tokens erweist, bleibt abzuwarten. Schließlich trägt die Tokenisierung zu einem gesunden Wettbewerb zwischen Emittenten und Emissionsplattformen bei.

Eine Listung an einer traditionellen Börse kann nicht auf tokenisierte Wertpapiere angewendet werden. Traditionelle Börsen verstehen die zugrunde liegende Technologie und regulatorische Freigaben nicht. Deshalb gibt es zahlreiche neue, technologisch fortschrittliche Initiativen, die einen regulierten Raum für die Listung von Security‑Tokens und den Sekundärmarkt schaffen wollen.

Für ein klein kapitalisiertes Unternehmen kann eine KYC/AML‑konforme STO‑Kampagne als alternative Finanzierungsquelle betrachtet werden. Die Tokenisierung von Unternehmen durch Angebot von Equity‑Tokens, Umsatzbeteiligungen oder die Kapitalaufnahme mittels Debt‑Tokens könnte ein unvermeidlicher Teil des Finanzierungszyklus eines Unternehmens werden. Ein Security‑Token‑Offering kann einem anfänglichen oder nachfolgenden Eigenkapital‑ bzw. Schuldenangebot in Form eines digitalen Tokens entsprechen.

Wenn ein Asset zu einem digitalen und unveränderlichen Eigentumsnachweis für eine globale Gemeinschaft wird, schaffen wir einen demokratischen Zugang, damit jeder am Wachstum der Weltwirtschaft teilnehmen kann. Heute haben nicht alle Länder harmonisierte Wertpapiergesetze. Doch wir sind auf einem guten Weg, die Eintrittsbarrieren für Investoren und Emittenten zu senken.

Über den Autor

Liza Aizupiete, die Geschäftsführerin von Fintelum, die die Krypto‑Industrie durch einen technisch einwandfreien und KYC/AML‑konformen Token‑Verkaufsprozess, die Mitverwahrung von Krypto‑Fonds, Transferagentur, sekundäres Token‑OTC‑Desk und Unternehmensaktionen unterstützt.

Zuvor war Liza Gründerin und Geschäftsführerin der Kryptowährungsbörse Globitex sowie Generaldirektorin der litauischen E‑Money‑Institution NexPay UAB. Als gebürtige Lettin hat Liza an der Universität Genf, Schweiz, Philosophie studiert. Liza verfügt über Erfahrung in der Finanzbranche, einschließlich Handel, Fonds‑ und Portfoliomanagement. Seit 2012 ist sie begeistert von Bitcoin und später von der gesamten Krypto‑Industrie, als Verfechterin eines dezentralen und soliden Geldsystems.

Über Fintelum

Fintelum ist eine umfassende ICO/STO‑Token‑Launch‑Plattform für Unternehmen, die ihre Vermögenswerte in Form von Utility‑, Equity‑, Debt‑ und anderen Asset‑ oder Umsatzbeteiligungs‑Tokens tokenisieren möchten.

Die Service‑Suite von Fintelum umfasst ein reguliertes KYC‑Investor‑Onboarding und kontinuierliche Einhaltung der EU‑AML‑Gesetze.

Der Token‑Verkaufsprozess kann über ein maßgeschneidertes Dashboard verfolgt werden.

Das Back‑Office‑System ermöglicht Datenzugriff und -verwaltung sowie On‑Demand‑Reporting.

Zusätzlich, um Risiken im Token‑Verkaufsprozess zu mindern, fungiert Fintelum als Krypto‑Währungs‑Mitverwahrer.

Das System integriert Multi‑Signature‑Cold‑/‑Hot‑Wallets.

Um die Security‑Token‑Industrie zu bedienen, agiert Fintelum als Transfer‑Agent und stellt die Eigentümerschaft von Security‑Tokens unter den whitelisted Investoren sicher.

Fintelum kann zudem sekundäre Token‑OTC‑Exchange‑Desk‑Funktionen bereitstellen, mit fortlaufenden Unternehmensaktions‑Dienstleistungen wie Abstimmungen, Dividenden und Ankündigungen.

Learn more at https://www.fintelum.com

Dies ist Teil 5 einer 5‑teiligen Serie.

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Liza Aizupiete ist die Geschäftsführerin bei Fintelum, einer europäischen Token-Launch-Plattform (ICO und STO). Liza hat umfangreiche Erfahrung im traditionellen Fondsmanagement und ist auch eine erfahrene Blockchain-Unternehmerin, die erfolgreich Globitex gegründet und Kapital (ICO) aufgebracht hat, wo sie Mitbegründerin und Geschäftsführerin war.