Stablecoins
Digital-Euro-Konferenz 2022: Datenschutz und mögliche Grenzen

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission veranstalteten am Montag, dem 7. November 2022, gemeinsam eine Konferenz zum digitalen Euro. Im Mittelpunkt stand diese vorgeschlagene digitale Zentralbankwährung (CBDC).
Das Projekt befand sich damals in der etwa ein Jahr zuvor begonnenen Untersuchungsphase. EZB, Kommission, Europäisches Parlament und Finanzminister des Euroraums arbeiteten an Gestaltung und Rechtsrahmen. Die Konferenz bedeutete weder einen Beschluss zur Ausgabe noch endgültige Regeln.
Die wichtigsten Themen der Konferenz 2022
Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis betonte, dass Geld und Zahlungsverkehr mit der Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft Schritt halten müssten. Laut EZB stieg die Zahl unbarer Zahlungen im Euroraum 2021 um 12,5 % auf 114,2 Milliarden, ihr Gesamtwert betrug 197 Billionen Euro. Das waren keine Nutzungszahlen eines digitalen Euro. Dieser wurde als mögliche Ergänzung zu Bargeld und bestehenden Zahlungsmitteln beschrieben. Neben schneller und sicherer Nutzung standen auch die Auswirkungen auf das Finanzsystem zur Debatte.
EZB-Präsidentin Christine Lagarde sprach per Video über politische Unterstützung, Marktkonzentration durch große Technologieunternehmen und die Abhängigkeit von ausländischer Zahlungstechnik. Sie zitierte für 2021 einen Anteil von 16 % in den USA und 10 % in Europa, die Kryptowerte gehalten oder genutzt hätten, und verwies auf Kursschwankungen sowie Risiken der Stablecoin-Deckung. In der öffentlichen Konsultation zum digitalen Euro nannten 43 % der Teilnehmenden den Datenschutz als wichtigsten Aspekt. Diese freiwillige Konsultation war keine repräsentative Umfrage unter allen Europäern.
Sind CBDCs dezentral?
Eine CBDC ist digitales, von einer Zentralbank ausgegebenes Geld und unterscheidet sich von einer Einlage bei einer Geschäftsbank. Eine Forderung gegenüber der Zentralbank ist nicht gleichbedeutend mit völliger Freiheit von Inflations-, Wechselkurs- oder Betriebsrisiken. Effizientere Zahlungen sind möglich; Kosten und Nutzen hängen von der Gestaltung ab. Die Sammlung von Zahlungsdaten kann Datenschutzbedenken auslösen, aber nicht jede CBDC erlaubt der Zentralbank die direkte Identifizierung sämtlicher Nutzer und Transaktionen. Entscheidend sind Datenzugriff, Intermediäre, Offline-Funktionen und Schutzmaßnahmen. Dezentralisierungsbefürworter kritisierten Überwachungs- und Konzentrationsrisiken, während Behörden den Ausgleich zwischen Privatsphäre und Missbrauchsbekämpfung betonten.
Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken des Euroraums, nicht aller EU-Mitgliedstaaten. Ob der digitale Euro Blockchain-Technologie oder eine andere Distributed-Ledger-Technologie nutzen würde, stand damals nicht fest. Auch ein verteiltes Register erlaubt nicht zwangsläufig jedem, einen Knoten zu betreiben oder Transaktionen zu validieren. Zentrale Ausgabe und technische Verteilung sind unterschiedliche Fragen. Staking und Yield Farming waren zudem nicht das Ziel eines digitalen Euro als Zahlungsmittel.
Einige Stimmen auf Krypto-Twitter kritisierten den digitalen Euro als „Überwachungs-Coin“. Das war eine Wertung, keine feststehende Systembeschreibung. EZB-Direktor Fabio Panetta erörterte unter anderem Haltegrenzen, um eine starke Verlagerung von Bankeinlagen zu vermeiden. Rund 3.000 Euro waren ein damaliges Beispiel, keine beschlossene Grenze. Bei Beispielen für niedrige Zahlungsbeträge wurden 50 Euro je Transaktion und 1.000 Euro monatliche Ausgaben genannt: Geldbeträge, nicht 1.000 Transaktionen pro Monat. Haltebestand, Ausgabenvolumen und Datenschutzschwellen sind auseinanderzuhalten. Die endgültigen Beträge und Bedingungen standen noch nicht fest.
Verändert sich Bitcoins Rolle?
Satoshi Nakamotos Idee der Dezentralisierung hat viele Nutzer angesprochen. Eine CBDC macht Bitcoin nicht automatisch überflüssig; ebenso wenig lässt sich jede Auswirkung auf Handel und Besitz ausschließen. Beschränkungen hängen vom jeweiligen CBDC-System ab. Dass Bitcoins Basisprotokoll keine zentralbankähnliche persönliche Haltegrenze kennt, beseitigt weder Börsenbeschränkungen noch geltendes Recht. Auch seine Nutzung als Wertaufbewahrung bleibt mit Kursschwankungen und Verlustrisiken verbunden.
Vertrauen in staatliche Einrichtungen bildet einen Hintergrund der Debatte. Eine im Juni 2022 veröffentlichte Pew-Research-Studie ergab, dass 20 % der Befragten der Regierung in Washington zutrauten, fast immer oder meistens das Richtige zu tun. Das ist kein direkter Beleg für weltweites Regierungsvertrauen oder die Haltung zu CBDCs. Eine europäische Eurobarometer-Erhebung meldete für den Sommer 2022 49 % Vertrauen in die EU und 34 % in die jeweilige nationale Regierung. Die EU ist keine einzelne „EU-Regierung“; Fragen und Stichproben unterscheiden sich zudem von Pew. Die Eurobarometer-Methodik wurde in einer kritischen Untersuchung erörtert, was nicht automatisch jedes Ergebnis entkräftet.
Bitcoin wird als „trustless“ beschrieben, weil das Protokoll die Abhängigkeit vom Vertrauen in einen einzelnen Betreiber verringert, und als „permissionless“, weil die Teilnahme am öffentlichen Protokoll keine individuelle Genehmigung voraussetzt. Das öffentliche Register ist jedoch pseudonym, nicht vollständig anonym; Software- und Intermediärsrisiken bleiben. Auch bei CBDCs sind die erforderlichen Vertrauensannahmen und der Umfang erlaubnisfreier Teilnahme sinnvolle Vergleichspunkte. Daraus allein folgt aber nicht, ob Bitcoin überflüssig werden könnte. Alltagstauglichkeit, Datenschutz, Geldpolitik, Recht und Nutzerentscheidungen spielen ebenfalls eine Rolle.
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