Digitale Vermögenswerte
Warum In‑Kind‑Krypto‑ETF‑Rücknahmen wichtig sind

Im Juli 2025 verschob die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zunächst ihre Entscheidung über die Schaffung und Rückgabe von Anteilen bestimmter Krypto-Börsenprodukte gegen die zugrunde liegenden Coins. Der damalige SEC-Beschluss zur Fristverlängerung war ein Verfahrensschritt, keine endgültige Ablehnung. Am 29. Juli 2025 genehmigte die SEC die entsprechenden Sachtransaktionen für eine Reihe von Bitcoin- und Ether-Börsenprodukten. Die folgenden Abschnitte erklären die Technik und ordnen die damalige Debatte ein.
Was bedeutet „In Kind“?
Bei einer Sachtransaktion („in kind“) werden Anteile eines Börsenprodukts gegen den zugrunde liegenden Vermögenswert geschaffen oder zurückgegeben, statt den Gegenwert ausschließlich in US-Dollar abzuwickeln. Bei einem Bitcoin-Produkt kann ein zugelassener Marktteilnehmer beispielsweise Bitcoin an den Fonds liefern und dafür neue Anteile erhalten. Bei einer Rückgabe läuft der Vorgang umgekehrt. Für Ether-Produkte gilt das entsprechende Prinzip mit Ether.
Entscheidend ist, wer diesen Prozess ausführt: Die SEC-Genehmigung betrifft autorisierte Teilnehmer („authorized participants“) im Primärmarkt. Sie bedeutet nicht, dass jeder Privatanleger seine ETF- oder ETP-Anteile beim Emittenten unmittelbar gegen Bitcoin oder Ether eintauschen kann. Privatanleger handeln Anteile normalerweise über die Börse; die konkreten Rechte hängen von den jeweiligen Produktunterlagen ab.
Warum ist das für Krypto-Börsenprodukte wichtig?
Bei einer reinen Barabwicklung muss der Fonds oder ein beauftragter Handelspartner die Coins am Markt kaufen oder verkaufen, wenn große Anteilspakete geschaffen oder zurückgegeben werden. Das kann Handelskosten und Preisabweichungen verursachen. Sachtransaktionen können diese Schritte vereinfachen und es autorisierten Teilnehmern erleichtern, den Börsenpreis des Produkts an seinen Nettoinventarwert (NAV) anzunähern. Eine engere Preisspanne oder geringere Kosten sind mögliche Ergebnisse, keine Garantie.
Mögliche Vorteile
Autorisierte Teilnehmer können den zugrunde liegenden Vermögenswert direkt liefern oder erhalten. Dadurch könnten weniger Marktgeschäfte nötig sein, und die Schaffung oder Rückgabe großer Anteilspakete könnte effizienter werden. Nach Ansicht der SEC können Emittenten, autorisierte Teilnehmer und Anleger von größerer Flexibilität und geringeren Kosten profitieren. Ob diese Vorteile tatsächlich bei einzelnen Anlegern ankommen, hängt unter anderem von Spreads, Gebühren, Liquidität und der Umsetzung durch den jeweiligen Fonds ab.
Die frühere Fassung dieses Artikels behauptete pauschal, Anleger könnten durch eine Sachrückgabe ihre Kapitalertragsteuer jahrelang aufschieben und mit unversteuertem Geld andere ETFs kaufen. Daraus lässt sich keine allgemeine Steuerregel ableiten: Die SEC-Entscheidung bestimmt weder die persönliche Besteuerung eines Privatanlegers noch schafft sie für ihn automatisch einen Anspruch auf Auszahlung in Kryptowährung. Steuerliche Folgen sind vom Rechtsraum, der Transaktion und den individuellen Umständen abhängig.
Grenzen und Risiken
Auch bei einer Sachtransaktion schwankt der Wert von Bitcoin oder Ether. Sie beseitigt weder Kursrisiken noch Tracking-Differenzen, Handelsgebühren oder mögliche Aufschläge und Abschläge zum NAV. Bei wenig liquiden Märkten können Spreads weiterhin groß sein. Die eigentliche Rückgabe findet zudem im Primärmarkt statt; der Börsenhandel gewöhnlicher Anleger bleibt ein anderer Vorgang.
Wer Kryptowährungen unmittelbar hält oder veräußert, kann weitere Verwahrungs-, Handels- und Steuerfragen haben. Ob und wann Steuern anfallen, lässt sich aus dem Begriff „in kind“ allein nicht ableiten.
Die SEC-Fristverlängerung im Juli 2025
Im Sommer 2025 verlängerte die SEC die Prüfungsfrist für mehrere beantragte Regeländerungen. Zu den betroffenen Unternehmen gehörte BlackRock (BLK ) mit Anträgen für seine Bitcoin- und Ether-Produkte. Die Verlängerung gab der Behörde zusätzliche Zeit für die Prüfung; sie sagte nichts darüber aus, ob Sachtransaktionen letztlich zugelassen würden.
Die im damaligen Bericht erwähnte Frist im August war deshalb keine endgültige Prognose für den Ausgang. Die SEC traf ihre Entscheidung bereits am 29. Juli 2025 und erlaubte Sachschöpfungen und Sachrückgaben für eine Reihe entsprechender Produkte. Die genaue Umsetzung richtet sich nach den einzelnen Genehmigungen und Produktbedingungen.
Wer war von der Entscheidung betroffen?
Unmittelbar betroffen waren die Emittenten, ihre autorisierten Teilnehmer sowie weitere Handelspartner, die die Schaffung und Rückgabe großer Anteilspakete organisieren. Mittelbar können auch Anleger betroffen sein, wenn sich Kosten, Liquidität oder die Abweichung zwischen Börsenkurs und NAV ändern. Ein solcher Effekt ist jedoch nicht für jedes Produkt gleich groß.
Neben BlackRock hatten unter anderem WisdomTree (WT ), Bitwise, 21Shares, Fidelity und VanEck entsprechende Änderungen beantragt. Welche Vermögenswerte, Fonds und Verfahren jeweils erfasst sind, ergibt sich aus den einzelnen SEC-Beschlüssen und Fondsunterlagen.
Vermögensverwalter und Handelspartner
Für Vermögensverwalter kann die zusätzliche Abwicklungsart die Verwaltung ihrer Produkte vereinfachen. Autorisierte Teilnehmer benötigen dafür geeignete Handels-, Verwahrungs- und Kontrollprozesse. Eine Genehmigung allein garantiert weder neue Produkte noch höhere Mittelzuflüsse oder bessere Renditen.
Warum ist ihnen das wichtig?
Bei Börsenprodukten helfen autorisierte Teilnehmer, durch Schaffung und Rückgabe von Anteilen größere Preisabweichungen vom Nettoinventarwert zu begrenzen. Wenn sie dafür statt Bargeld direkt Bitcoin oder Ether übertragen können, verändert sich der operative Ablauf. Wie stark die Marktqualität dadurch steigt, muss sich im Handel zeigen.
Institutionelle Anleger können über Börsenprodukte Zugang zum Kryptomarkt erhalten, ohne die zugrunde liegenden Coins selbst zu verwahren. Das ist von einem direkten Coin-Besitz zu unterscheiden. Für Privatanleger bleiben insbesondere Kosten, Produktstruktur und Kursschwankungen wichtig.
Frühere SEC-Verzögerungen
Die SEC hatte zuvor auch andere Entscheidungen zu Krypto-Börsenprodukten verschoben oder zusätzliche Prüfungen vorgenommen. Jede Fristverlängerung ist anhand des konkreten Antrags zu bewerten; aus früheren Verzögerungen lässt sich der Ausgang eines späteren Verfahrens nicht sicher ableiten.
Die ursprüngliche Fassung verwies außerdem auf die damalige Prüfung eines Grayscale-Produkts. Dieser Vorgang betraf einen anderen Antrag und sollte nicht mit der Entscheidung über Sachschöpfungen und Sachrückgaben für Bitcoin- und Ether-Produkte gleichgesetzt werden.
Fristen und tatsächlicher Ausgang
Die in den SEC-Verfahren genannten 45- und 90-Tage-Fristen beziehen sich auf bestimmte Prüfschritte im Regeländerungsverfahren. Sie sind keine Frist, innerhalb deren ein Privatanleger eine Sachrückgabe verlangen könnte. Bei der Lektüre älterer Nachrichten ist daher zwischen einer vertagten Entscheidung und einer endgültigen Genehmigung zu unterscheiden.
Die entscheidende Entwicklung folgte am 29. Juli 2025: Die SEC erlaubte autorisierten Teilnehmern Sachschöpfungen und Sachrückgaben für eine Reihe von Bitcoin- und Ether-Börsenprodukten. Die im ursprünglichen Artikel ausgesprochene Erwartung, die SEC werde vielleicht später zustimmen, ist damit überholt.
Ein veränderter regulatorischer Kurs?
Die SEC stellte ihre Entscheidung 2025 als Angleichung an die Abwicklung anderer rohstoffbasierter Börsenprodukte dar. SEC-Vorsitzender Paul Atkins sprach von einem besser passenden regulatorischen Rahmen für Kryptowerte. Dies ist die Begründung der Behörde und keine Zusage, dass künftig jeder Krypto-Antrag genehmigt wird.
Auch nach der Genehmigung bleiben die Produkte reguliert, und Anträge für andere Vermögenswerte oder Funktionen werden jeweils gesondert geprüft. Anleger sollten die aktuellen Fondsunterlagen und die maßgeblichen SEC-Beschlüsse heranziehen, statt eine Fristverlängerung aus dem Jahr 2025 als heutigen Status zu lesen.
Fazit: Was Sachrückgaben tatsächlich ändern
Sachschöpfungen und Sachrückgaben geben autorisierten Teilnehmern eine weitere Möglichkeit, große Anteilspakete von Bitcoin- und Ether-Börsenprodukten abzuwickeln. Das kann Reibungsverluste verringern und die Preisbildung verbessern. Der normale Börsenhandel von Privatanlegern und die Risiken des Kryptomarkts bleiben davon zu unterscheiden.
Der historische Ablauf ist klar: Zunächst verlängerte die SEC im Juli 2025 ihre Prüfung; am 29. Juli 2025 folgte die Genehmigung für eine Reihe von Produkten. Für ein bestimmtes Produkt sind die jeweiligen Genehmigungen, Handelsbedingungen und Gebühren ausschlaggebend.
Weitere Nachrichten zu digitalen Vermögenswerten finden Sie hier.












